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BFH, 16.07.1981 - IV R 137/78 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- BFH, 22.08.1988 - III B 104/87
Ablehnung eines Sachverständigen
Für diese Auffassung sprechen auch die Ausführungen des nicht veröffentlichten (NV) Urteils des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 16. Juli 1981 IV R 137/78: "Wenn das FG meint, das FA hätte sich zur Erstellung eines Sachverständigengutachtens eines landwirtschaftlichen Fachprüfers der Finanzverwaltung bedienen können, wodurch Zeit und Kosten erspart worden wären, so übersieht es, daß solche gutachtlichen Stellungnahmen eines sachkundigen Beamten der Finanzverwaltung nicht den Beweiswert des Gutachtens eines unabhängigen Sachverständigen besitzen und deshalb von der Gegenpartei in der Regel nicht anerkannt werden." Die gegenteilige Ansicht kann nicht auf die BFH-Entscheidungen vom 30. Juni 1965 VI 248/64 (Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung - HFR - 1965, 537) und vom 18. Februar 1966 VI 326/65 (BFHE 85, 535, BStBl III 1966, 496) gestützt werden, in denen der BFH die Beauftragung eines Fachprüfers der Finanzverwaltung zur Überprüfung des Zustands der Buchführung eines Steuerpflichtigen im finanzgerichtlichen Verfahren für zulässig gehalten hat; denn in beiden Fällen lagen keine Befangenheitsanträge der betroffenen Steuerpflichtigen vor.